Barrierefreie Website Pflicht: Was das BFSG verlangt
Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – und damit ist die barrierefreie Website Pflicht für viele Unternehmen keine Empfehlung mehr, sondern geltendes Recht. Wer betroffen ist und seine Website nicht anpasst, riskiert Ärger mit der Marktüberwachung, Abmahnungen und im schlimmsten Fall empfindliche Bußgelder.
Gleichzeitig herrscht bei kleinen und mittleren Unternehmen viel Verwirrung: Betrifft das Gesetz auch den Handwerksbetrieb, die Praxis-Website oder den kleinen Online-Shop? Und was heißt “barrierefrei” konkret – reicht schon eine größere Schrift?
In diesem Artikel bekommst Du Klarheit: was das BFSG regelt, wer wirklich betroffen ist, welche Anforderungen gelten und wie Du Deine Seite in einer Viertelstunde selbst auf die gröbsten Barrieren prüfst. Ein Hinweis vorab: Das ist eine praxisnahe Einordnung aus Agentursicht, keine Rechtsberatung – im Zweifel gehört Dein konkreter Fall zu einem Anwalt.
Was das BFSG regelt – kurz und verständlich
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt eine EU-Richtlinie um, den European Accessibility Act. Ziel: Produkte und Dienstleistungen sollen auch für Menschen mit Behinderungen nutzbar sein – etwa bei Sehbehinderung, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Davon profitieren weit mehr Menschen als gedacht: auch ältere Nutzer oder jemand, der Deine Seite bei grellem Sonnenlicht auf dem Handy bedient.
Für Websites ist vor allem ein Punkt entscheidend: Das BFSG erfasst Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher. Vereinfacht: Sobald Verbraucher über Deine Website einen Vertrag abschließen können – etwas kaufen, buchen oder kostenpflichtig reservieren –, fällt dieser Teil Deines Angebots unter das Gesetz. Eine reine Info-Website ohne solche Funktionen ist dagegen in der Regel nicht erfasst.
Neu ist die Reichweite: Frühere Barrierefreiheits-Regelungen betrafen vor allem öffentliche Stellen – das BFSG nimmt erstmals breit die Privatwirtschaft in die Pflicht. Über die Einhaltung wachen die Marktüberwachungsbehörden der Länder.
Barrierefreie Website Pflicht: Betrifft sie auch Dein Unternehmen?
Die wichtigste Frage zuerst – und hier gibt es eine echte Entwarnung für viele Kleinbetriebe: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind vom BFSG ausgenommen. Als Kleinstunternehmen giltst Du, wenn Du weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigst und Dein Jahresumsatz oder Deine Jahresbilanzsumme 2 Millionen Euro nicht übersteigt. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein.
Zur groben Orientierung:
| Situation | BFSG-Pflicht? |
|---|---|
| Online-Shop, Unternehmen mit 10+ Mitarbeitern oder über 2 Mio. € Umsatz | Ja, Shop muss barrierefrei sein |
| Online-Buchung/Terminbuchung mit Vertragsabschluss, gleiches Größenkriterium | Ja, der Buchungsprozess ist erfasst |
| Online-Shop eines Kleinstunternehmens (unter 10 Mitarbeiter, max. 2 Mio. €) | Ausgenommen |
| Reine Info-Website mit Kontaktformular, ohne Kauf- oder Buchungsfunktion | In der Regel nicht direkt erfasst |
| Öffentliche Stellen und deren Websites | Eigene Regeln (BITV), galten schon vorher |
Drei Dinge solltest Du im Hinterkopf behalten: Die Grenze ist schneller überschritten als gedacht – ein wachsender Betrieb mit 12 Mitarbeitern und einem Online-Shop ist mittendrin im Anwendungsbereich. Wer heute ausgenommen ist, kann mit dem nächsten Wachstumsschritt hineinrutschen, wer jetzt neu baut, baut deshalb besser gleich barrierefrei. Und Barrierefreiheit rechnet sich auch ohne Pflicht, weil sauberer Code und gute Bedienbarkeit zugleich Kernthemen der SEO-Optimierung sind.
Diese Anforderungen muss eine barrierefreie Website erfüllen
Das BFSG selbst beschreibt keine Pixelwerte und Kontrastzahlen. Die technischen Details stehen in der zugehörigen Verordnung und orientieren sich in der Praxis an der europäischen Norm EN 301 549 – und die verweist im Kern auf die WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA (Web Content Accessibility Guidelines). Wenn Dir jemand sagt “mach Deine Seite WCAG-2.1-AA-konform”, meint er genau das.
Die WCAG bauen auf vier Prinzipien auf:
- Wahrnehmbar: Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein – Bilder brauchen Alternativtexte, Videos Untertitel, Texte ausreichend Kontrast zum Hintergrund.
- Bedienbar: Die komplette Website muss ohne Maus funktionieren, also rein per Tastatur. Nichts darf blinken oder so schnell ablaufen, dass Nutzer nicht folgen können.
- Verständlich: Klare Sprache, nachvollziehbare Navigation, Formulare mit verständlichen Beschriftungen und hilfreichen Fehlermeldungen.
- Robust: Sauberer, standardkonformer Code, damit Screenreader und andere Hilfstechnologien die Inhalte korrekt interpretieren können.
Dazu kommt eine oft übersehene Pflicht: Betroffene Anbieter müssen Informationen zur Barrierefreiheit ihrer Dienstleistung bereitstellen, also transparent erklären, wie die Anforderungen erfüllt werden – in der Praxis läuft das auf eine Barrierefreiheitserklärung hinaus, ähnlich wie Du sie von Impressum und Datenschutzerklärung kennst. Überarbeitest Du Deine Pflichtseiten ohnehin gerade, lohnt sich gleich der Blick auf DSGVO-Optimierung mit – beides gehört zur selben Baustelle “rechtssichere Website”.
Typische Barrieren: Wo die meisten Websites durchfallen
Nach unserer Erfahrung aus Website-Audits scheitern die meisten KMU-Websites nicht an Spezialfällen, sondern an vier Klassikern.
Zu schwache Kontraste
Hellgrauer Text auf weißem Grund sieht elegant aus – ist aber für Menschen mit Sehschwäche unlesbar. Die WCAG verlangen für normalen Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 zum Hintergrund. Auch Buttons, Links und Formularfelder müssen sich klar genug abheben. Das lässt sich messen, ist keine Geschmacksfrage.
Fehlende oder nutzlose Alt-Texte
Screenreader lesen blinden Nutzern vor, was auf einem Bild zu sehen ist – aber nur, wenn ein Alternativtext hinterlegt ist. “IMG_4837.jpg” hilft niemandem. Ein guter Alt-Text beschreibt knapp, was das Bild zeigt und warum es da ist. Rein dekorative Bilder werden dagegen als solche markiert, damit der Screenreader sie überspringt.
Formulare ohne Beschriftung und Fehlerführung
Das Kontakt- oder Bestellformular ist der kritischste Punkt jeder Website – und oft der am schlechtesten umgesetzte. Typische Probleme: Eingabefelder ohne verknüpfte Beschriftung (Platzhaltertext allein reicht nicht), Fehlermeldungen, die nur durch rote Rahmen signalisiert werden, und Pflichtfelder, die nur farblich markiert sind. Wer nicht gut sieht oder mit Screenreader arbeitet, kommt hier nicht durch – und genau da verlierst Du Anfragen.
Navigation, die nur mit der Maus funktioniert
Aufklappmenüs, die nur auf Mouse-Hover reagieren, Slider ohne Pausen-Knopf, Buttons, die in Wahrheit nur verlinkte Bilder sind: All das sperrt Tastatur-Nutzer aus. Dazu gehört ein sichtbarer Fokus-Rahmen – springst Du per Tab-Taste durch die Seite, musst Du jederzeit sehen, wo Du gerade bist.
Selbsttest: So prüfst Du Deine Website in 15 Minuten
Du brauchst kein Spezial-Tool für ein erstes ehrliches Bild. Nimm Dir eine Viertelstunde und geh diese fünf Schritte durch:
- Tastatur-Test (5 Minuten): Leg die Maus weg und navigiere nur mit Tab, Shift+Tab und Enter durch Deine Seite. Erreichst Du jeden Menüpunkt, jeden Button, jedes Formularfeld? Siehst Du immer, wo der Fokus gerade ist? Kommst Du durchs Kontaktformular bis zum Absenden?
- Zoom-Test (2 Minuten): Vergrößere die Seite im Browser auf 200 Prozent (Strg und Plus). Bleibt alles lesbar und bedienbar, ohne dass sich Inhalte überlappen oder abgeschnitten werden?
- Kontrast-Check (3 Minuten): Öffne die Entwicklertools Deines Browsers und lass einen Lighthouse-Bericht mit der Kategorie “Barrierefreiheit” laufen. Der zeigt Dir Kontrastprobleme und viele weitere Fehler direkt an – kostenlos und ohne Installation.
- Alt-Text-Stichprobe (3 Minuten): Prüfe im Lighthouse-Bericht oder direkt im Seitenquelltext, ob Deine wichtigsten Bilder sinnvolle Alternativtexte haben – vor allem Logos, Produktbilder und Grafiken mit Informationsgehalt.
- Verständlichkeits-Blick (2 Minuten): Lies Deine Startseite mit den Augen eines Fremden. Ist die Überschriftenstruktur logisch (eine H1, sauber gegliederte H2/H3)? Sagen Deine Link-Texte, wohin sie führen – oder steht da fünfmal “mehr erfahren”?
Wichtig zur Einordnung: Dieser Selbsttest findet die groben Schnitzer, ersetzt aber keine vollständige Prüfung gegen die WCAG. Automatische Tools erkennen erfahrungsgemäß nur einen Teil der Probleme – den Rest findet man nur durch manuelles Testen.
Barrierefreiheit nachrüsten: Aufwand und Vorgehen
Wie viel Arbeit auf Dich zukommt, hängt stark vom Zustand Deiner Website ab. Grob lassen sich drei Szenarien unterscheiden:
- Moderne, sauber gebaute Website: Hier geht es meist um gezielte Korrekturen – Kontraste anpassen, Alt-Texte ergänzen, Formulare nachbessern, Fokus-Zustände sichtbar machen. Das ist überschaubarer Aufwand, der sich in Tagen statt Wochen bemisst.
- Ältere Website oder Baukasten-Seite: Wenn das Theme veraltet ist, der Code unsauber und die Struktur gewachsen statt geplant, wird Nachrüsten schnell zur Flickschusterei. Hier lohnt sich die ehrliche Rechnung: Ein Relaunch, bei dem Du Deine Website neu erstellen lässt und Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht wird, ist oft wirtschaftlicher als monatelanges Nachbessern am Altbau.
- Online-Shop: Shops haben die meisten kritischen Stellen – Produktfilter, Warenkorb, Checkout, Formulare. Gleichzeitig ist hier die rechtliche Relevanz am höchsten, weil genau diese Funktionen unter das BFSG fallen. Der Checkout sollte deshalb immer zuerst geprüft werden.
Was kostet das? Eine seriöse Pauschalzahl gibt es nicht – der Aufwand hängt vom Umfang der Website, dem technischen Unterbau und dem Ausgangszustand ab. Punktuelle Korrekturen sind meist deutlich günstiger als ein kompletter Relaunch. Sinnvoll ist ein zweistufiges Vorgehen: erst ein Audit, das die Baustellen benennt und priorisiert, dann die Umsetzung in sinnvoller Reihenfolge – kritische Barrieren wie Checkout, Formulare und Navigation zuerst, Kosmetik danach. Ein konkretes Angebot bekommst Du am schnellsten in einem persönlichen Erstgespräch, in dem wir Deine Website und ihren Zustand kennenlernen.
Ein ehrliches Wort noch zu sogenannten Overlay-Tools – also Plugins, die per Knopfdruck ein Barrierefreiheits-Menü über die Seite legen: Sie können einzelne Bedienhilfen ergänzen, beheben aber die Barrieren im Code darunter nicht. Wer sich allein darauf verlässt, wiegt sich in falscher Sicherheit.
Häufige Fragen (FAQ)
Gilt das BFSG auch für eine reine Firmen-Website ohne Shop?
In der Regel nein. Das BFSG erfasst bei Websites vor allem den elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern, also Kauf-, Buchungs- und Bestellfunktionen. Eine reine Info-Website mit Kontaktformular fällt normalerweise nicht direkt darunter. Barrierefreiheit lohnt sich aber auch freiwillig, und die rechtliche Entwicklung geht klar Richtung mehr Verpflichtung, nicht weniger.
Mein Betrieb hat 6 Mitarbeiter – bin ich raus?
Wenn Du als Dienstleister unter 10 Mitarbeiter beschäftigst und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme hast, greift die Kleinstunternehmen-Ausnahme. Behalte aber beide Kriterien im Blick: Wächst Team oder Umsatz über die Grenze, giltst Du nicht mehr als Kleinstunternehmen, und die Pflichten greifen.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das BFSG?
Die Marktüberwachungsbehörden können Anpassungen verlangen und im Ernstfall untersagen, dass die Dienstleistung weiter angeboten wird. Das Gesetz sieht außerdem empfindliche Bußgelder vor, dazu kommt das Risiko von Abmahnungen durch Verbände oder Wettbewerber. Realistisch trifft es zuerst die, die gar nichts tun – wer nachweisbar an der Umsetzung arbeitet, steht deutlich besser da.
Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder Overlay, um das BFSG zu erfüllen?
Nein. Overlays legen Bedienhilfen über die Seite, ändern aber nichts an fehlenden Alt-Texten, unbeschrifteten Formularfeldern oder kaputter Tastaturnavigation im Code. Die WCAG-Anforderungen erfüllst Du nur, wenn die Website selbst sauber umgesetzt ist.
Hilft Barrierefreiheit auch bei Google-Rankings?
Indirekt ja, und zwar deutlich. Vieles, was die WCAG verlangen – saubere Überschriftenstruktur, Alt-Texte, verständliche Link-Texte, schneller und valider Code – deckt sich mit dem, was Google für gute Rankings bewertet. Eine barrierefreie Website ist fast immer auch eine bessere Website für SEO und Nutzererlebnis.
Fazit: Jetzt prüfen statt später nachzahlen
Das BFSG ist seit Juni 2025 geltendes Recht – und selbst wenn Dein Unternehmen (noch) unter die Ausnahmen fällt: Eine barrierefreie Website senkt Rechtsrisiken, erreicht mehr Menschen und verbessert Deine Google-Sichtbarkeit gleichzeitig. Willst Du wissen, wo Deine Website steht? Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir die wichtigsten Punkte und sagen Dir ehrlich, ob gezieltes Nachbessern reicht oder sich ein Neuaufbau lohnt. Melde Dich einfach über unsere Kontaktseite – wir antworten schnell und ohne Fachchinesisch.