BFSG-Abmahnung erhalten: Was tun? Die ersten Schritte
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Wenn Du eine BFSG-Abmahnung erhalten hast, lautet die wichtigste Regel: nichts unterschreiben, nichts überweisen und die Frist nicht verstreichen lassen, sondern die Abmahnung zuerst von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt prüfen lassen. Danach geht es darum, die gerügten Mängel auf Deiner Website sauber zu beheben, damit sich das Problem nicht wiederholt.
Dieser Artikel ist ein praktischer Leitfaden für die ersten Tage nach dem Schock. Er ersetzt keine Rechtsberatung, denn jede Abmahnung hat ihre eigenen Besonderheiten. Aber er zeigt Dir, in welcher Reihenfolge Du vorgehst, was auf der technischen Seite typischerweise gerügt wird und wie Du Deine Seite danach wirklich auf Kurs bringst.
Warum es überhaupt Abmahnungen zum BFSG gibt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Es verpflichtet viele Unternehmen, die digitale Angebote für Verbraucher:innen betreiben, diese barrierefrei bereitzustellen. Das betrifft vor allem den elektronischen Geschäftsverkehr, also Online-Shops, Buchungsstrecken und ähnliche Angebote.
Rechtlich gibt es zwei Wege, auf denen Verstöße verfolgt werden können: durch die Marktüberwachungsbehörden der Länder und, wie bei anderen Informationspflichten auch, über das Wettbewerbsrecht. Dann mahnen Mitbewerber oder dazu berechtigte Verbände ab. Fachportale wie der Händlerbund und Kanzleien wie Heuking haben bereits 2025 über die ersten BFSG-Abmahnungen im E-Commerce berichtet. Ob und wie weit eine Abmahnung im Einzelfall trägt, ist juristisch durchaus umstritten, und genau deshalb solltest Du sie nicht ungeprüft hinnehmen.
Die ersten 48 Stunden: Was Du tun solltest
1. Ruhe bewahren und Frist notieren
Abmahnungen kommen fast immer mit einer kurzen Frist, oft nur wenige Tage. Notiere Dir das Datum sofort, denn es bestimmt Deinen Zeitplan. Eine Frist ist ernst zu nehmen, aber sie ist kein Grund, in Panik zu unterschreiben.
2. Nichts unterschreiben, nichts bezahlen
Dem Schreiben liegt in der Regel eine vorformulierte, strafbewehrte Unterlassungserklärung bei, oft mit einer Kostenrechnung. Solche Erklärungen sind häufig sehr weit gefasst und binden Dich dauerhaft: Wer sie unterschreibt und später erneut gegen die Pflicht verstößt, kann eine Vertragsstrafe schulden. Deshalb gilt: erst prüfen lassen, dann entscheiden.
3. Beweise sichern
Speichere das Schreiben samt Umschlag oder E-Mail-Header, den Stand Deiner Website (Screenshots mit Datum der betroffenen Seiten) und die Informationen, was auf der Seite zum Zeitpunkt der Abmahnung zu sehen war. Das hilft Deinem Anwalt bei der Einschätzung.
4. Anwalt für Wettbewerbs- oder IT-Recht einschalten
Eine Abmahnung ist ein juristisches Dokument. Lass prüfen:
- Ist der Absender überhaupt anspruchsberechtigt (Mitbewerber, Verband)?
- Ist die Abmahnung formal vollständig und der Vorwurf konkret genug?
- Fällt Dein Angebot überhaupt unter das BFSG, oder greift eine Ausnahme, etwa für Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen?
- Ist die Kostenforderung angemessen?
- Muss die Unterlassungserklärung angepasst (modifiziert) werden?
Das Ergebnis kann sehr unterschiedlich ausfallen: von „zurückweisen” bis „modifizierte Erklärung abgeben”. Diese Entscheidung trifft Deine Anwältin oder Dein Anwalt, nicht eine Agentur.
Was bei BFSG-Abmahnungen typischerweise gerügt wird
Welche Mängel genannt werden, steht in der Abmahnung selbst. Aus Erfahrung mit Barrierefreiheitsprüfungen tauchen auf der technischen Seite immer wieder dieselben Themen auf. Die folgende Tabelle ordnet sie ein, ohne zu behaupten, welche davon in einer konkreten Abmahnung genannt wurden.
| Mögliche Rüge | Was dahintersteckt | Technischer Aufwand |
|---|---|---|
| Fehlende Barrierefreiheitserklärung | Pflichtangaben zum Stand der Barrierefreiheit und eine Kontaktmöglichkeit fehlen | Gering |
| Fehlende Alternativtexte | Bilder ohne sinnvolle Beschreibung für Screenreader | Gering bis mittel |
| Zu geringe Farbkontraste | Text ist für Menschen mit Sehschwäche schwer lesbar | Gering bis mittel |
| Nicht per Tastatur bedienbar | Menü, Warenkorb oder Checkout lassen sich ohne Maus nicht nutzen | Mittel bis hoch |
| Formulare ohne Labels | Felder und Fehlermeldungen sind für Screenreader nicht verständlich | Mittel |
| Unstrukturierte Seiten | Überschriften-Hierarchie und Seitenbereiche fehlen oder sind falsch | Mittel bis hoch |
Wichtig: Eine behobene Technik ersetzt nicht die rechtliche Antwort auf die Abmahnung. Beides läuft parallel, aber getrennt. Die Anwaltskanzlei kümmert sich um das Schreiben, Deine Agentur oder Dein Entwicklerteam um die Website.
Parallel: Die Website ehrlich prüfen
Während die rechtliche Prüfung läuft, kannst Du auf der technischen Seite schon sinnvoll arbeiten. Der Maßstab ist in der Praxis die harmonisierte Norm EN 301 549, die inhaltlich auf WCAG 2.1 Stufe AA aufbaut. Ein Audit gliedert sich sinnvoll in drei Teile:
- Automatisierter Test: Werkzeuge finden einen Teil der Fehler schnell, etwa fehlende Alternativtexte oder Kontraste. Sie erkennen aber längst nicht alles.
- Manueller Test: Tastaturbedienung, Fokusreihenfolge, Formulare und der komplette Kaufprozess werden von Hand durchgespielt, idealerweise auch mit einem Screenreader.
- Priorisierter Maßnahmenplan: Kritische Barrieren (etwa ein nicht bedienbarer Checkout) zuerst, Kleinigkeiten danach.
Wie so ein Vorgehen im Detail aussieht und was typische Maßnahmen kosten, haben wir in Website barrierefrei nachrüsten beschrieben. Wenn Du einen Online-Shop betreibst, lies zusätzlich Barrierefreiheit im Online-Shop. Was das Gesetz grundsätzlich verlangt und ob Du betroffen bist, erklärt Barrierefreie Website Pflicht.
Finger weg von Ein-Klick-Lösungen
Gerade unter Zeitdruck wirken „Accessibility-Overlays” verlockend: ein Script einbinden, fertig. Diese Widgets beheben die eigentlichen Probleme im Code in der Regel nicht und verbessern die Rechtslage nicht automatisch. Bei einer Abmahnung ist die ehrliche Behebung im Quelltext der sicherere Weg.
Nach der Abmahnung: Dauerhaft absichern
Eine Abmahnung ist unangenehm, aber auch ein Anlass, die Seite wirklich in Ordnung zu bringen. Folgende Punkte helfen, nicht erneut in diese Lage zu kommen:
- Barrierefreiheitserklärung auf der Website veröffentlichen und aktuell halten, mit einer erreichbaren Feedback-Möglichkeit.
- Barrierefreiheit in den Prozess einbauen: Jede neue Seite, jedes neue Plugin und jedes Redesign wird vorher kurz geprüft.
- Regelmäßige Stichproben, zum Beispiel nach größeren Updates, damit sich keine neuen Barrieren einschleichen.
- Dokumentation: Halte fest, was wann geprüft und behoben wurde. Das schafft Nachweise, falls erneut jemand nachfragt.
Wenn Dein Webauftritt ohnehin technisch veraltet ist, kann ein Neuaufbau mit sauberem, semantischem Fundament günstiger sein als jahrelanges Flicken. Mehr dazu findest Du bei unserer barrierefreien Website und beim Thema Website-Relaunch. Für laufende Prüfungen nach Updates ist eine Website-Wartung sinnvoll, damit Änderungen nicht unbemerkt neue Barrieren erzeugen.
Häufige Fragen
Muss ich die Frist in der Abmahnung einhalten?
Die gesetzte Frist ist keine gesetzliche Frist, aber sie hat Gewicht: Läuft sie ab, kann der Absender weitere Schritte wie eine einstweilige Verfügung einleiten. Reagiere daher rechtzeitig, am besten indem Deine Anwältin oder Dein Anwalt innerhalb der Frist antwortet oder um eine Verlängerung bittet.
Darf ich die beigefügte Unterlassungserklärung einfach unterschreiben?
Davon ist ohne Prüfung abzuraten. Vorformulierte Erklärungen sind oft zu weit gefasst und enthalten Vertragsstrafen, die Dich dauerhaft binden. Häufig wird stattdessen eine angepasste Erklärung abgegeben, wenn die Abmahnung berechtigt ist.
Reicht es, die Mängel schnell zu beheben?
Nein, nicht allein. Die Behebung der Barrieren ist wichtig und sollte parallel laufen, aber sie ersetzt weder die rechtliche Prüfung noch die Antwort auf das Schreiben. Wer sofort alles nachbessert und trotzdem eine ungeprüfte Erklärung unterschreibt, hat nichts gewonnen.
Bin ich als kleines Unternehmen überhaupt betroffen?
Das hängt von Deinem Angebot ab. Für Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen gibt es Ausnahmen, für den Verkauf von Waren im Online-Shop in der Regel nicht. Die Abgrenzung ist juristisch fein, deshalb sollte sie im Rahmen der anwaltlichen Prüfung geklärt werden.
Droht neben der Abmahnung noch ein Bußgeld?
Unabhängig von einer Abmahnung können die Marktüberwachungsbehörden tätig werden. Das BFSG sieht bei Verstößen Bußgelder vor, die im Höchstfall bis 100.000 € reichen können. Wie hoch es im Einzelfall wird, hängt vom Verstoß ab.
Fazit: Erst prüfen lassen, dann sauber nachbessern
Eine BFSG-Abmahnung ist ärgerlich, aber kein Weltuntergang, wenn Du strukturiert vorgehst: Frist notieren, nichts ungeprüft unterschreiben, anwaltlich klären lassen und parallel die Website in Ordnung bringen. Dieser Text ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Die technische Seite können wir für Dich übernehmen: Wir prüfen Deine Website, erstellen einen priorisierten Maßnahmenplan und setzen die Anpassungen um. Melde Dich gern für ein unverbindliches Erstgespräch über /kontakt/.