Ypsilondev
DSGVO & Recht

Gewährleistungshinweis im Online-Shop: Pflicht ab 2026

Inhalt dieses Artikels
  1. Wer betroffen ist und wer nicht
  2. Was der Hinweis enthalten muss
  3. Wo der Hinweis im Shop hingehört
  4. Garantie-Label: ein eigener Fall
  5. Technische Umsetzung in Shopify, WooCommerce und Co.
  6. Checkliste: So gehst Du das Update an
  7. Typische Fehler und Risiken
  8. Häufige Fragen
  9. Fazit und nächster Schritt

Ja, wenn Du Waren an Verbraucher verkaufst, musst Du in Deinem Online-Shop seit dem 27. September 2026 mit einem standardisierten EU-Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung hinweisen. Das gilt für B2C-Shops jeder Größe, auch für Kleinstunternehmen.

Die Pflicht stammt aus der EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo), die in Deutschland unter anderem in Art. 246 § 1 EGBGB umgesetzt ist. Die Gestaltung des Labels legt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 fest. In diesem Ratgeber erfährst Du aus Agentursicht, was das konkret für Deinen Shop heißt, wo der Hinweis technisch hingehört und welche Fehler Du vermeidest. Stand: 26.10.2026. Die Angaben stützen sich auf Hinweise der IHKs und einer Kanzlei; das hier ist technische Praxis und keine Rechtsberatung.

Wer betroffen ist und wer nicht

Betroffen sind alle Unternehmer, die bewegliche Waren an Verbraucher verkaufen, online wie im Laden. Eine Ausnahme für kleine Betriebe gibt es nicht.

FallLabel-Pflicht?
B2C-Shop mit physischen WarenJa
Reiner B2B-ShopNein, die Regelung zielt auf Verbraucher
Digitale Inhalte und digitale DiensteKein einheitliches Label, aber Hinweis auf gesetzliche Rechte bleibt nötig
Regelmäßige Lieferungen von Waren des täglichen Bedarfs nach HauseAusnahme (§ 312 Abs. 2 BGB)
Haustürgeschäfte mit sofortiger Leistung bis 40 €Ausnahme (§ 312 Abs. 2 BGB)

Ob eine Ausnahme bei Dir greift, klärst Du im Zweifel mit einer Rechtsberatung. Für die meisten Shops mit Produktsortiment gilt: Du bist betroffen.

Was der Hinweis enthalten muss

Der Hinweis informiert Verbraucher darüber, dass sie bei Mängeln gesetzliche Rechte haben: mindestens zwei Jahre Mängelhaftung sowie Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Erstattung. Diese Rechte dürfen weder eingeschränkt noch durch eine Garantie ersetzt werden.

Wichtig für die Umsetzung:

  • Das Design ist vorgegeben. Farben, Schriften und Inhalt dürfen nicht verändert werden. Das Label darf nicht verzerrt, verkleinert oder in ein eigenes Layout “eingebaut” werden.
  • Online ist die farbige Version nötig. Für Verträge, die über eine Online-Oberfläche geschlossen werden, verlangt die Verordnung das farbige Label.
  • Er muss hervorgehoben sein. Ein Versteck in den AGB reicht nicht.
  • Er muss vollständig sichtbar sein. Mouseover-Tooltips oder zugeklappte Textblöcke genügen nach den IHK-Hinweisen nicht.

Die offiziellen Vorlagen als PDF, HTML und Vektorgrafik stellt die EU-Kommission bereit. Nimm diese Originale und baue keine “ähnliche” Version nach.

Wo der Hinweis im Shop hingehört

Die IHK Limburg schreibt, ein allgemeiner Hinweis auf der Website, etwa über einen Footer-Link, könne genügen. Sicherer ist es, das farbige Label dort zu zeigen, wo die Kaufentscheidung fällt. Aus unserer Sicht sind das die sinnvollen Plätze:

  1. Produktdetailseite: direkt unter oder neben dem Kaufen-Button.
  2. Warenkorb und Checkout: vor dem finalen Klick auf “Zahlungspflichtig bestellen”.
  3. Footer oder Infoseite: als zusätzlicher, dauerhaft erreichbarer Verweis.
  4. Bestellbestätigung oder Lieferung: Die Vorabinformation muss außerdem spätestens bei Lieferung auf einem dauerhaften Datenträger vorliegen. Ob eine E-Mail dafür genügt, ist laut IHK Limburg unklar; kläre das mit Deiner Rechtsberatung.

Das Label muss nicht auf jedem einzelnen Produkt individuell angepasst werden. Der Gewährleistungshinweis ist ein allgemeiner Text, der für alle Waren gleich bleibt.

Garantie-Label: ein eigener Fall

Davon zu trennen ist das Garantie-Label. Es wird nur nötig, wenn der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren ohne Aufpreis gewährt. Du musst als Händler nicht selbst recherchieren; die Pflicht entsteht, wenn der Hersteller die Informationen liefert.

Dann gilt:

  • Pro Produkt wird eine eigene Version erzeugt (Platzhalter für Garantiedauer, Marke und Modellkennung).
  • Online steht es neben dem Produktbild und zusätzlich im Warenkorb.
  • Wer eine Garantie bewirbt, muss Garantiegeber, Dauer, Umfang, Gebiet, Bedingungen und Ablauf klar nennen und darauf hinweisen, dass die gesetzlichen Rechte unberührt bleiben.

Aus der gleichen Richtlinie stammen auch Informationen zur Reparierbarkeit (zum Beispiel Ersatzteilverfügbarkeit), soweit der Hersteller sie liefert. Prüfe das bei Elektronik und Haushaltsgeräten.

Technische Umsetzung in Shopify, WooCommerce und Co.

In der Praxis ist das eine kleine, aber saubere Entwicklungsaufgabe:

  • Shopify: Label als Bilddatei oder Snippet im Theme einbinden, im Produkt-Template und Warenkorb platzieren, Alt-Text pflegen.
  • WooCommerce: Hook oder Template-Override für Produktseite und Checkout, per Child-Theme, damit ein Theme-Update die Änderung nicht überschreibt.
  • Eigene Shops und Shopware: Block in Produkt- und Checkout-Template, zentral gepflegt, damit das Label nur an einer Stelle aktualisiert wird.

Achte außerdem auf Barrierefreiheit: Das Label braucht einen aussagekräftigen Alternativtext, und die Texte müssen lesbar bleiben (mehr dazu in unserem Ratgeber Barrierefreiheit im Online-Shop). Wenn Du ohnehin an Deinem Shop arbeitest, lohnt sich ein gemeinsamer Durchgang mit dem Widerrufsbutton und der Streichpreis-Regel. Wer vor dem Weihnachtsgeschäft prüft, findet in der Black-Friday-Checkliste weitere Punkte.

Checkliste: So gehst Du das Update an

Plane für die Umsetzung keinen großen Relaunch ein, sondern einen kurzen, klar abgegrenzten Durchgang:

  1. Bestandsaufnahme: Verkaufst Du ausschließlich physische Waren an Verbraucher, oder gibt es auch digitale Produkte und B2B-Kunden? Davon hängt ab, wo das Label erscheint.
  2. Originalvorlage laden: Hole Dir das offizielle Label der EU-Kommission in der passenden Sprache und lege es als feste Datei im Shop ab, statt es neu zu zeichnen.
  3. Platzierung festlegen: Produktseite, Warenkorb und Checkout vor dem Bestellbutton; ergänzend ein Link im Footer.
  4. Texte abgleichen: Prüfe, ob in AGB, Versandinfos oder Produkttexten Formulierungen stehen, die die gesetzliche Gewährleistung einschränken oder durch eine Garantie zu ersetzen scheinen. Solche Sätze solltest Du mit Deiner Rechtsberatung klären.
  5. Testkauf: Durchlaufe den Bestellprozess auf Desktop und Smartphone und kontrolliere, ob das Label vollständig sichtbar ist, nicht abgeschnitten wird und ohne Klick lesbar bleibt.
  6. Dokumentieren: Halte mit Datum fest, wann welche Änderung live ging. Im Streitfall ist ein nachvollziehbarer Stand Gold wert.

Typische Fehler und Risiken

  • Hinweis nur in den AGB oder auf einer versteckten Seite.
  • Eigenes, “hübscheres” Label statt der offiziellen Vorlage.
  • Schwarz-weiße Version im Checkout, obwohl die farbige Version verlangt ist.
  • Label per Tooltip oder Akkordeon, das zugeklappt startet.
  • Garantie beworben, ohne klarzustellen, dass die gesetzlichen Rechte bestehen bleiben.

Bei Verstößen drohen laut IHK Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbraucherverbände, in gravierenden Fällen auch Bußgelder. Einen Anspruch auf eine bestimmte Höhe nennen wir hier bewusst nicht. Besser vorbeugen, als später Kosten für Anwalt und Unterlassungserklärung zu tragen.

Häufige Fragen

Gilt der Gewährleistungshinweis auch für kleine Shops?

Ja. Die Regelung kennt nach den vorliegenden IHK-Hinweisen keine Ausnahme für Kleinstunternehmen. Entscheidend ist, dass Du Waren an Verbraucher verkaufst.

Die IHK Limburg hält einen allgemeinen Hinweis auf der Website für möglich, empfiehlt aber das farbige Label auf der Produktseite oder im Checkout vor der Bestellung. Der Footer-Link ist deshalb eine Ergänzung, kein Ersatz.

Muss ich das Label für jedes Produkt anpassen?

Nein, der Gewährleistungshinweis ist allgemein und für alle Waren gleich. Nur das Garantie-Label wird pro Produkt individuell erstellt, und nur dann, wenn der Hersteller eine Garantie von mehr als zwei Jahren gewährt.

Gilt das auch im B2B-Shop?

Die Regelung richtet sich an den Verkauf an Verbraucher. Reine B2B-Shops sind nicht gemeint. Bedienst Du beide Gruppen, brauchst Du den Hinweis zumindest dort, wo Verbraucher kaufen.

Fazit und nächster Schritt

Der Gewährleistungshinweis ist technisch schnell erledigt, rechtlich aber ein Abmahnthema, weil die Frist am 27.09.2026 bereits abgelaufen ist. Wenn Du nicht sicher bist, ob Dein Shop ihn korrekt zeigt, schauen wir gerne drauf. Auf unserer Seite zum Online-Shop erstellen und zur Website-Wartung siehst Du, wie wir Shops betreuen. Melde Dich für ein unverbindliches Erstgespräch über /kontakt/. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung; für die verbindliche Auslegung wende Dich an eine Anwältin oder einen Anwalt.

#Gewährleistungshinweis#Online-Shop#EU-Label#Verbraucherrecht#Abmahnung