Streichpreis & 30-Tage-Regel im Online-Shop umsetzen
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Wenn Du in Deinem Online-Shop einen durchgestrichenen Preis zeigst, musst Du als Referenzpreis den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Preissenkung angeben. Das steht seit der Neufassung vom 28. Mai 2022 in § 11 der Preisangabenverordnung (PAngV). Wer stattdessen mit einem „alten“ Fantasiepreis wirbt, riskiert eine Abmahnung.
Kurz vor Black Friday (27. November 2026) und der Cyber Week ist das Thema besonders relevant, weil dann in vielen Shops gleichzeitig hunderte Preise geändert werden. Dieser Artikel zeigt aus Agentursicht, was die Regel bedeutet, welche Ausnahmen es gibt und was Dein Shop technisch können muss, damit die Umsetzung nicht an Handarbeit scheitert.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick (Stand Oktober 2026) und ist keine Rechtsberatung. Lass konkrete Aktionen im Zweifel von einer auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwältin oder einem Anwalt prüfen.
Was die 30-Tage-Regel verlangt
Die Regel soll Scheinrabatte verhindern, bei denen ein Preis kurz vor der Aktion angehoben wird, damit der „Rabatt“ größer aussieht. Bewirbst Du gegenüber Verbrauchern eine Preisermäßigung, ist der Referenzpreis der niedrigste Gesamtpreis, den Du in den letzten 30 Tagen vor der Ermäßigung verlangt hast.
Wichtige Punkte dabei:
- Maßgeblich ist der Gesamtpreis, also inklusive Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile.
- Der Zeitraum endet unmittelbar vor der Preissenkung. Es zählt der niedrigste Preis im Zeitfenster, nicht der zuletzt gültige.
- Die Regel betrifft Verbraucher. Für reine B2B-Geschäfte gilt sie nicht.
- Sie gilt pro Produkt. Eine Variante in Größe M kann eine andere Preishistorie haben als Größe L.
Ein einfaches Beispiel
Ein Produkt kostet im Oktober 49,90 €, vom 10. bis 14. November 39,90 € (kleine Aktion), danach wieder 49,90 €. Startest Du am 27. November mit 34,90 €, ist der Referenzpreis nicht 49,90 €, sondern 39,90 €, denn das war der niedrigste Preis in den 30 Tagen davor. Würdest Du „statt 49,90 €“ durchstreichen, wäre die Preisangabe irreführend.
Ausnahmen und Sonderfälle
Nicht jede Werbung mit Preisvorteil fällt unter die Regel. Nach gängigen Übersichten, etwa der Handwerkskammer Südthüringen und des Händlerbunds, sind typischerweise folgende Fälle anders zu behandeln:
| Situation | Gilt die 30-Tage-Regel? |
|---|---|
| Individuelle Preisermäßigung (z. B. persönlicher Gutschein) | Nein, nicht im Sinne des § 11 |
| Allgemeine Aussagen ohne früheren Preis („Knallerpreis“, „Sale“) | Nein, sie nennen keinen konkreten früheren Preis, dürfen aber nicht irreführen |
| Gratisbeigabe bei gleichbleibendem Preis („3 für 2“) | Nein, es wird kein Preis herabgesetzt |
| Vergleich mit UVP des Herstellers | Nein, aber die UVP muss tatsächlich bestehen und aktuell sein |
| Schnell verderbliche Ware, Preissenkung gegen Verfall | Ausnahme möglich, wenn das erkennbar gemacht wird |
| Geschäfte nur mit Unternehmern (B2B) | Nein |
Die Einordnung im Einzelfall hängt vom Wortlaut Deiner Werbung ab. Dasselbe Angebot kann je nach Formulierung unterschiedlich zu bewerten sein, deshalb sind die genauen Texte so wichtig.
Wie Du den Referenzpreis im Shop anzeigst
Das Gesetz verlangt nicht zwingend den Wortlaut „niedrigster Preis der letzten 30 Tage“. Üblich und für Kunden verständlich ist aber eine klare Kennzeichnung direkt am Preis, zum Beispiel:
- Durchgestrichener Preis mit Zusatz „Niedrigster Preis der letzten 30 Tage“
- Prozentangabe nur, wenn sie sich auf denselben Referenzpreis bezieht
- Gleiche Darstellung auf Produktseite, Kategorieliste, Warenkorb und in Newslettern
Wichtig ist, dass Kunden den Bezug nicht missverstehen. Wo genau der Hinweis stehen muss, ist nicht im Detail geregelt; maßgeblich ist, wie ein durchschnittlicher Verbraucher die Anzeige versteht. Setze ihn deshalb in Sichtweite des Preises, nicht versteckt in den AGB.
Technische Umsetzung: Das braucht Dein Shop
Die Regel ist rechtlich kurz, technisch aber ein Datenproblem. Du musst nachweisen können, welche Preise in den letzten 30 Tagen galten.
1. Eine Preishistorie führen
Prüfe, ob Dein Shopsystem Preisänderungen mit Datum speichert. Bei Shopify, WooCommerce und anderen Systemen gibt es dafür Apps und Plugins, einige Systeme bieten es teils auch von Haus aus. Eigene Excel-Listen scheitern bei vielen Produkten schnell. Welche Lösung passt, hängt von Shopsystem und Sortimentsgröße ab, mehr zur Systemwahl liest Du im Vergleich Shopify oder WooCommerce.
2. Aktionen sauber planen
Lege Aktionspreise mit Start- und Enddatum an, statt Preise von Hand zu überschreiben. So bleibt die Historie nachvollziehbar. Beachte außerdem, dass frühere Mini-Aktionen den Referenzpreis senken. Wer im November mehrmals rabattiert, verändert damit seinen eigenen Referenzpreis für die Black-Friday-Aktion.
3. Alle Kanäle abgleichen
Der Preis im Shop, im Preisvergleich, in Google Shopping, in Marktplätzen und im Newsletter sollte zusammenpassen. Abweichende Streichpreise in einem Kanal sind eine typische Abmahnfalle.
4. Vor der Aktion testen
Rechne einige Beispielprodukte per Hand nach und prüfe die Anzeige auf Handy und Desktop. Die technische Seite einer Aktionswoche decken wir in der Technik-Checkliste für Black Friday ab.
Typische Fehler, die zu Abmahnungen führen
- Preis kurz vor der Aktion angehoben und dann als „alter Preis“ durchgestrichen
- Referenzpreis nicht der niedrigste, sondern der zuletzt gültige oder der höchste Preis
- Unklare Bezüge, etwa „bis zu 50 % Rabatt“ ohne erkennbaren Referenzpreis bei den einzelnen Produkten
- Verschiedene Preisangaben in Shop, Anzeige und Newsletter
- Fehlende Dokumentation, sodass Du die Preishistorie im Streitfall nicht belegen kannst
Abmahnungen kommen häufig von Mitbewerbern oder Verbänden. Was Du im Ernstfall tust, ähnelt dem Vorgehen bei anderen Abmahnungen, siehe unseren Beitrag Abmahnung erhalten: erste Schritte. Die wichtigste Regel: nicht vorschnell unterschreiben, sondern prüfen lassen.
Was Du jetzt konkret tun kannst
- Preishistorie im Shop prüfen: Wird sie gespeichert, und für wie lange?
- Alle geplanten Aktionen mit Datum auflisten, auch kleine.
- Anzeige des Referenzpreises einheitlich gestalten.
- Werbetexte auf Formulierungen wie „statt“, „UVP“ oder „Rabatt“ prüfen.
- Frühzeitig starten: Wer die Historie erst zur Aktion einrichtet, hat zu wenig Daten.
Wenn Du Deinen Shop neu aufsetzt oder erweiterst, lohnt es sich, solche Anforderungen von Anfang an einzuplanen. Mehr zu unserem Angebot findest Du auf der Seite Online-Shop erstellen; rechtliche Pflichttexte betreffen zudem Impressum und Co..
Häufige Fragen
Muss ich bei jedem durchgestrichenen Preis die 30-Tage-Regel beachten?
Immer dann, wenn Du gegenüber Verbrauchern mit einer Preisermäßigung gegenüber Deinem früheren eigenen Preis wirbst. Vergleiche mit der UVP oder allgemeine Aussagen ohne konkreten früheren Preis folgen anderen Maßstäben. Sie dürfen aber trotzdem nicht irreführend sein.
Muss „niedrigster Preis der letzten 30 Tage“ wörtlich dastehen?
Ein bestimmter Wortlaut ist nach gängiger Auslegung nicht vorgeschrieben. Kunden müssen aber erkennen können, worauf sich der durchgestrichene Preis bezieht. Der ausdrückliche Hinweis ist deshalb die sicherste und verbreitetste Lösung.
Gilt die Regel auch für Rabattcodes und Gutscheine?
Individuelle Ermäßigungen, die nicht allgemein beworben werden, fallen nach üblicher Einordnung nicht darunter. Bewirbst Du einen Code aber öffentlich als Preisvorteil auf einen früheren Preis, kommt es auf die genaue Gestaltung an. Hier hilft eine rechtliche Prüfung.
Was passiert bei einem Verstoß?
Möglich sind Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände und in der Folge Unterlassungserklärungen sowie Kosten. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab. Wichtig ist, einen Verstoß schnell abzustellen und die Abmahnung prüfen zu lassen.
Fazit
Die 30-Tage-Regel ist kein Hexenwerk, aber sie braucht saubere Daten und einheitliche Darstellung im ganzen Shop. Wenn Du Hilfe bei der technischen Umsetzung in Deinem Shop möchtest, sprich uns an: Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir, was Dein Shopsystem schon kann und was ergänzt werden sollte.