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DSGVO & Recht

Impressum erstellen lassen: Pflichtangaben für Deine Website

Inhalt dieses Artikels
  1. Wer braucht ein Impressum?
  2. Pflichtangaben im Impressum nach § 5 DDG
  3. Wo gehört das Impressum auf die Website?
  4. Impressum selbst erstellen oder erstellen lassen?
  5. Typische Fehler, die Abmahnungen auslösen
  6. Kurze Checkliste vor dem Livegang
  7. Impressum, Datenschutz und Cookies zusammen denken
  8. Häufige Fragen
  9. Fazit

Ein Impressum ist für fast jede geschäftlich genutzte Website in Deutschland Pflicht, und es muss vollständig, leicht erreichbar und aktuell sein. Wer es nur schnell aus einer Vorlage zusammenkopiert, riskiert Abmahnungen von Wettbewerbern, obwohl der Fehler oft nur eine fehlende Zeile ist.

In diesem Artikel erfährst Du aus Agentursicht, welche Angaben nach § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) ins Impressum gehören, wo Du es einbaust, wann sich “Impressum erstellen lassen” lohnt und welche Fehler wir bei bestehenden Websites immer wieder sehen. Das ist keine Rechtsberatung, sondern eine praxisnahe Orientierung für Dich als Website-Betreiber.

Wer braucht ein Impressum?

Die Impressumspflicht gilt für sogenannte “geschäftsmäßige” Telemedien. Das ist weiter gefasst, als viele denken: Es kommt nicht darauf an, ob Du auf der Website direkt verkaufst, sondern ob Du sie in der Regel gegen Entgelt oder zumindest dauerhaft mit wirtschaftlichem Hintergrund betreibst.

  • Unternehmen aller Rechtsformen: Einzelunternehmen, Freiberufler, UG, GmbH, Vereine mit wirtschaftlicher Tätigkeit.
  • Online-Shops und Dienstleister: auch dann, wenn die Seite “nur” Kontaktdaten und Leistungen zeigt.
  • Social-Media-Profile mit Geschäftsbezug: Auch dort wird ein Impressum erwartet, meist per Link zur Website-Seite.
  • Rein private Websites ohne jeden geschäftlichen Bezug sind ausgenommen.

Seit Mai 2024 gilt das DDG; das frühere Telemediengesetz (TMG) ist abgelöst. Ältere Impressums-Vorlagen, die noch ”§ 5 TMG” nennen, solltest Du aktualisieren.

Pflichtangaben im Impressum nach § 5 DDG

Welche Angaben Du brauchst, hängt von Deiner Rechtsform und Tätigkeit ab. Diese Tabelle zeigt die typischen Bausteine:

AngabeWann nötigPraxis-Hinweis
Name und ladungsfähige AnschriftimmerStraße und Hausnummer, kein Postfach
Rechtsform und Vertretungsberechtigterbei Gesellschaftenz. B. Geschäftsführer namentlich
E-Mail-Adresseimmermuss tatsächlich gelesen werden
Zweiter KontaktwegimmerTelefonnummer oder funktionierendes Kontaktformular
Handelsregister und Registernummerwenn eingetragenRegistergericht mit angeben
Umsatzsteuer-Identifikationsnummerwenn vorhandennicht die Steuernummer
Aufsichtsbehördebei erlaubnispflichtiger Tätigkeitz. B. bei bestimmten Gewerben
Kammer, Berufsbezeichnung, Berufsrechtbei reglementierten Berufenz. B. Ärzte, Anwälte, Architekten
Hinweis zur Abwicklungbei Liquidationnur in diesem Sonderfall

Zwei Punkte werden besonders oft falsch gemacht. Erstens reicht eine E-Mail-Adresse allein nicht: Es braucht einen zweiten Weg zur schnellen, unmittelbaren Kontaktaufnahme, zum Beispiel eine Telefonnummer. Zweitens zählt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, nicht die Steuernummer vom Finanzamt, die gehört nicht ins Impressum.

Zusätzliche Angaben je nach Website

Je nachdem, was Deine Website tut, kommen weitere Punkte hinzu:

  • Redaktionelle Inhalte: Wenn Du journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte veröffentlichst, etwa einen Blog mit Meinungsbeiträgen oder Nachrichten, nennt das Medienrecht (§ 18 Medienstaatsvertrag) eine inhaltlich verantwortliche Person mit Anschrift.
  • Verbraucherstreitbeilegung: Wer an Verbraucher verkauft, muss unter bestimmten Voraussetzungen darüber informieren, ob er an einer Schlichtungsstelle teilnimmt. Ob das bei Dir greift, hängt unter anderem von der Unternehmensgröße ab.
  • Alte OS-Plattform-Links: Die europäische Online-Streitbeilegungsplattform wurde 2025 eingestellt. Veraltete Verlinkungen im Impressum solltest Du entfernen.
  • Angaben zum Kapital: Bei UG und GmbH nur, wenn Du überhaupt Angaben zum Stammkapital machst, dann aber vollständig, also auch zu ausstehenden Einlagen.

Wo gehört das Impressum auf die Website?

Das Impressum muss “leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” sein. In der Praxis heißt das:

  • Ein Link mit dem Wort “Impressum” (nicht “Rechtliches” oder “Info”) in der Fußzeile jeder einzelnen Seite.
  • Erreichbar mit maximal zwei Klicks, auch in der mobilen Ansicht.
  • Als normale Seite mit Text, nicht als Bild oder PDF-Download, den ein Screenreader nicht lesen kann. Das spielt auch für die barrierefreie Website eine Rolle.
  • Nicht hinter einem Cookie-Banner oder Login versteckt.

Auf Landingpages, in Newslettern und auf Social-Media-Profilen brauchst Du ebenfalls einen klaren Weg zum Impressum. Bei einem Relaunch lohnt sich deshalb ein kurzer Check, ob der Impressums-Link nach dem Umzug noch überall funktioniert.

Impressum selbst erstellen oder erstellen lassen?

Es gibt drei realistische Wege, und welcher passt, hängt weniger vom Preis als von Deiner Situation ab.

Impressums-Generator

Für einfache Fälle, etwa ein Einzelunternehmen ohne Sonderregeln, liefern Generatoren brauchbare Texte. Du musst aber sauber auswählen, welche Angaben auf Dich zutreffen, und den Text später selbst aktuell halten.

Rechtstext-Dienst oder Kanzlei

Anwaltlich betreute Abo-Dienste und Kanzleien passen die Texte an Gesetzesänderungen an und prüfen Sonderfälle wie reglementierte Berufe. Das ist sinnvoll bei Heilberufen, Rechtsberatung, Finanzdienstleistungen oder wenn Du schon einmal abgemahnt wurdest.

Agentur: technische Umsetzung

Als Webagentur schreiben wir keine Rechtstexte und geben keine Rechtsberatung. Was wir übernehmen, ist der technische Teil: die Impressumsseite sauber anlegen, in der Fußzeile verlinken, mobil und barrierefrei ausgeben und bei Änderungen im Rahmen der Website-Wartung aktuell halten. Den Text lieferst Du aus einer der beiden Quellen oben.

Typische Fehler, die Abmahnungen auslösen

  • Veraltete Angaben: Umzug, neue Rechtsform oder neue Geschäftsführung, aber das Impressum wurde nicht angepasst.
  • Nur ein Kontaktweg: Eine E-Mail-Adresse ohne Telefonnummer oder Kontaktformular.
  • Postfach statt Adresse: Eine ladungsfähige Anschrift ist Pflicht.
  • Falscher Link-Name: “Kontakt & Co.” statt “Impressum”.
  • Abgeschriebene Texte: Vorlagen von fremden Websites enthalten Angaben, die gar nicht zu Dir passen.
  • Fehlende Angaben zur Berufsregelung bei Berufen mit Kammer- oder Berufsrecht.

Diese Fehler sind häufig Anlass für Wettbewerbsabmahnungen. Manche Abmahnschreiben sind außerdem unseriös, etwa wenn sie sich auf längst abgelöste Normen stützen. Reagiere nie überhastet, sondern lass Dir den Fall prüfen. Was bei BFSG-Schreiben gilt, haben wir in BFSG-Abmahnung erhalten: Was tun? beschrieben, das Vorgehen ist ähnlich.

Kurze Checkliste vor dem Livegang

Bevor Du Dein Impressum veröffentlichst, geh diese Punkte einmal durch:

  • Stimmen Name, Rechtsform und Anschrift exakt mit dem Handelsregister oder Gewerbeschein überein?
  • Ist neben der E-Mail-Adresse ein zweiter Kontaktweg angegeben, der wirklich funktioniert?
  • Steht die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer drin, falls Du eine hast, und nicht die Steuernummer?
  • Passt das Impressum zu Deinem Angebot, also zu Berufsrecht, Aufsicht und redaktionellen Inhalten?
  • Ist der Link in der Fußzeile jeder Seite und auch in der mobilen Navigation zu finden?
  • Hast Du alte Verweise auf das TMG oder die abgeschaltete OS-Plattform entfernt?

Zehn Minuten für diesen Check sparen Dir im Zweifel eine teure Korrespondenz. Bei einer neuen Website gehört er fest in die Abnahme, bevor sie online geht.

Impressum, Datenschutz und Cookies zusammen denken

Impressum, Datenschutzerklärung und Einwilligungsbanner gehören rechtlich zusammen, werden in der Praxis aber oft getrennt behandelt. Wenn Du alles gleichzeitig prüfst, sparst Du Zeit: Die DSGVO-Checkliste für Deine Website führt durch die Datenschutzseite, und bei Cookies hilft Cookie-Banner Pflicht: Was kleine Unternehmen wissen müssen. Unsere Seite zur DSGVO-Optimierung zeigt, welche technischen Teile wir dabei übernehmen.

Häufige Fragen

Brauche ich als Kleinunternehmer ein Impressum?

Ja, sobald Deine Website geschäftlich genutzt wird, spielt die Größe keine Rolle. Auch Einzelunternehmer und Freiberufler brauchen ein vollständiges Impressum mit Namen, Anschrift und zwei Kontaktwegen.

Darf ich meine private Adresse angeben?

Wenn Du keine separate Geschäftsadresse hast, musst Du Deine ladungsfähige Anschrift nennen, auch wenn sie privat ist. Ein Postfach reicht nicht. Manche Gründer nutzen deshalb einen Geschäftssitz oder Büroservice mit echter Anschrift, wichtig ist, dass dort Post tatsächlich ankommt.

Muss ich das Impressum regelmäßig prüfen?

Ja. Sobald sich Anschrift, Rechtsform, Geschäftsführung, Registernummer oder Kontaktdaten ändern, muss das Impressum angepasst werden. Ein fester Prüftermin einmal pro Jahr und bei jedem Relaunch hilft, nichts zu vergessen.

Reicht ein Impressums-Generator?

Für einfache Konstellationen oft ja, wenn Du die Fragen sorgfältig beantwortest. Bei reglementierten Berufen, mehreren Gesellschaften oder besonderen Angeboten ist eine anwaltliche Prüfung die sicherere Wahl.

Was passiert, wenn das Impressum fehlt oder falsch ist?

Möglich sind Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbänden und Bußgelder. Zusätzlich verlierst Du Vertrauen bei Besuchern, die Dein Unternehmen nicht richtig einordnen können.

Fazit

Ein sauberes Impressum ist schnell erledigt, wenn Du weißt, welche Angaben auf Dich zutreffen und wo es hingehört. Die rechtlichen Texte klärst Du am besten mit Generator oder Kanzlei, die technische Umsetzung von Link, Seite und Pflege übernehmen wir gern. Wenn Du Deine Website ohnehin überarbeiten lässt, melde Dich für ein unverbindliches Erstgespräch.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

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