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DSGVO & Recht

Barrierefreiheitserklärung für die Website erstellen

Inhalt dieses Artikels
  1. Brauchst Du überhaupt eine Barrierefreiheitserklärung?
  2. Was gehört in die Erklärung?
  3. Schritt für Schritt: So erstellst Du die Erklärung
  4. Wo gehört die Erklärung hin?
  5. So könnte der Aufbau aussehen
  6. Häufige Fehler
  7. Häufige Fragen
  8. Fazit

Eine Barrierefreiheitserklärung ist ein eigener Text auf Deiner Website, der erklärt, wie barrierefrei Dein digitales Angebot ist, welche Teile noch Lücken haben und wie Besucher:innen Dich bei Problemen erreichen. Wenn Dein Angebot unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fällt, gehört sie zu den Pflichtinformationen. Sie ist zugleich eine der wenigen BFSG-Aufgaben, die Du in wenigen Stunden erledigen kannst, wenn Du weißt, was hineingehört.

Brauchst Du überhaupt eine Barrierefreiheitserklärung?

Die Pflicht hängt nicht an der Website an sich, sondern an Deinem Angebot. Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 und richtet sich grundsätzlich an Anbieter bestimmter Dienstleistungen gegenüber Verbraucher:innen, zum Beispiel im elektronischen Geschäftsverkehr. Typische Fälle:

  • Online-Shops, die an Endkund:innen verkaufen
  • Buchungs- und Terminsysteme für Verbraucher:innen
  • Kundenkonten und Bestellstrecken

Eine reine Visitenkarten-Website ohne Verkauf oder Buchung ist meist nicht direkt betroffen. Für bestimmte Kleinstunternehmen (Dienstleister mit weniger als zehn Beschäftigten und kleinem Umsatz) sieht das Gesetz Ausnahmen vor. Ob Du darunter fällst, hängt vom Einzelfall ab. Einen Überblick zur Betroffenheit findest Du in unserem Beitrag zur BFSG-Pflicht für Websites. Dieser Text ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel klärst Du die Pflicht mit einer Fachperson ab.

Auch wenn Du formal nicht verpflichtet bist, kann eine kurze, ehrliche Erklärung sinnvoll sein. Sie zeigt, dass Du das Thema ernst nimmst.

Was gehört in die Erklärung?

Die gesetzlichen Vorgaben nennen im Kern diese Bausteine. Den genauen Wortlaut prüfst Du bitte in der Verordnung zum BFSG (BFSGV) auf gesetze-im-internet.de.

BausteinWas Du schreibst
Beschreibung des AngebotsKurz, was Du anbietest und wie die Website dabei genutzt wird (z. B. Shop, Terminbuchung)
Geltende AnforderungenAuf welche Vorgaben Du Dich beziehst, in der Praxis meist WCAG 2.1 Level AA
UmsetzungsstandWas Du erfüllst und welche Bereiche noch nicht barrierefrei sind
Begründete AusnahmenFalls Du Dich auf eine Ausnahme berufst, warum
Kontakt und FeedbackEine erreichbare Möglichkeit, Barrieren zu melden
StandDatum der letzten Prüfung oder Aktualisierung

Der heikelste Punkt: der Umsetzungsstand

Hier machen viele Unternehmen Fehler. Eine Erklärung, die pauschal „unsere Website ist vollständig barrierefrei” behauptet, ohne dass jemand geprüft hat, ist riskanter als eine ehrliche Teilauskunft. Schreib nur, was Du belegen kannst. Wenn Du noch nicht geprüft hast, ist der erste Schritt ein Audit, nicht der Text. Wie ein Audit abläuft und was Nachrüsten bedeutet, steht in unserem Beitrag zum Website barrierefrei nachrüsten.

Schritt für Schritt: So erstellst Du die Erklärung

  1. Bestandsaufnahme: Welche Bereiche der Website fallen unter das Gesetz (Shop, Buchung, Konto)?
  2. Prüfung: Teste mit automatischen Tools und von Hand (Tastaturbedienung, Screenreader-Stichprobe, Kontraste). Automatische Tools finden nur einen Teil der Probleme.
  3. Lücken dokumentieren: Notiere, was nicht barrierefrei ist, und plane eine Korrektur.
  4. Text schreiben: Klare, kurze Sprache in den Bausteinen der Tabelle oben.
  5. Kontaktweg einrichten: E-Mail-Adresse oder Formular, das jemand wirklich liest und beantwortet.
  6. Veröffentlichen und verlinken: Auf einer eigenen Seite, erreichbar von jeder Seite aus.
  7. Pflegen: Nach jedem größeren Umbau aktualisieren.

Wo gehört die Erklärung hin?

Sie sollte leicht auffindbar sein. Üblich ist ein Link im Footer neben Impressum und Datenschutz, bezeichnet zum Beispiel als „Barrierefreiheit” oder „Erklärung zur Barrierefreiheit”. Wichtig ist, dass der Link auf jeder Seite sichtbar ist und die Seite selbst nicht in einem PDF versteckt wird. Die Erklärung muss auch selbst barrierefrei sein: echte Überschriften, ausreichende Kontraste, saubere Links. Wenn Du PDFs anbietest, hilft unser Beitrag zu barrierefreien PDFs.

So könnte der Aufbau aussehen

Du brauchst keinen Roman. Eine gute Erklärung ist übersichtlich und lässt sich mit Screenreader und Tastatur gut bedienen. Ein sinnvoller Aufbau mit Überschriften:

  • Geltungsbereich: Für welche Website, welchen Shop oder welches Buchungstool gilt die Erklärung?
  • Stand der Vereinbarkeit: Ein bis zwei Sätze, ob Du die Anforderungen vollständig, teilweise oder noch nicht erfüllst, und worauf sich diese Einschätzung stützt (z. B. eigene Prüfung oder externes Audit mit Datum).
  • Bekannte Einschränkungen: Eine kurze Liste, zum Beispiel „Ältere PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei” oder „Das eingebundene Buchungsmodul eines Drittanbieters wird derzeit überarbeitet”. Nenne, wenn möglich, wie Besucher:innen die Information alternativ bekommen.
  • Barriere melden: Kontaktweg mit realistischer Antwortzeit, die Du auch einhalten kannst.
  • Stand der Erklärung: Datum der letzten Aktualisierung.

Drittanbieter-Tools nicht vergessen

Viele Barrieren entstehen nicht in Deinem eigenen Code, sondern in eingebundenen Diensten wie Terminbuchung, Zahlungsabwicklung, Cookie-Banner oder Chat-Widgets. Du bleibst gegenüber Deinen Kund:innen der Ansprechpartner. Frag deshalb bei Anbietern nach deren Barrierefreiheitsinformationen und halte fest, was Du erfahren hast. Wenn ein Tool klar problematisch ist, lohnt sich oft die Frage, ob es sich ersetzen lässt.

Abgrenzung zu Impressum und Datenschutz

Die Erklärung ersetzt weder das Impressum noch die Datenschutzerklärung, sie steht als eigene Information daneben. Wie Du die Datenschutzseite sauber aufsetzt, steht in unserem Beitrag zur Datenschutzerklärung erstellen lassen.

Häufige Fehler

  • Generator-Text ohne Prüfung: Ein kopierter Mustertext passt selten zu Deiner Website und behauptet oft zu viel.
  • Keine Kontaktmöglichkeit: Ohne Feedbackweg fehlt ein Kernbestandteil.
  • Veralteter Stand: Die Seite wurde gebaut, der Shop mehrfach umgebaut, die Erklärung nie angefasst.
  • Versteckt platziert: Wenn niemand sie findet, hilft sie weder Nutzer:innen noch Dir.
  • Nur Text, keine Maßnahmen: Die Erklärung ersetzt keine Umsetzung. Sie beschreibt sie nur.

Eine fehlende oder fehlerhafte Erklärung kann Anlass für Beschwerden oder Abmahnungen sein. Was dann zu tun ist, erklärt unser Beitrag BFSG-Abmahnung erhalten.

Häufige Fragen

Reicht ein Generator oder Mustertext für die Barrierefreiheitserklärung?

Ein Muster ist ein guter Startpunkt für die Gliederung. Die Inhalte müssen aber zu Deiner Website passen, vor allem der Umsetzungsstand. Übernimmst Du Aussagen, die Du nicht geprüft hast, kann das mehr schaden als nutzen.

Muss die Erklärung auf Deutsch sein?

Du wendest Dich an Deine Zielgruppe, also in der Regel auf Deutsch. Welche Sprachvorgaben konkret gelten, solltest Du im Zweifel juristisch prüfen lassen.

Wie oft muss ich die Erklärung aktualisieren?

Immer dann, wenn sich etwas Wesentliches ändert, etwa nach einem Relaunch, einem neuen Shop-System oder behobenen Barrieren. Zusätzlich lohnt sich ein fester Termin einmal im Jahr, damit der „Stand” nicht veraltet.

Brauche ich die Erklärung auch ohne Online-Shop?

Das hängt davon ab, ob Dein Angebot unter das BFSG fällt. Reine Informationsseiten sind meist nicht betroffen. Sobald Du aber Verbraucher:innen Buchungen oder Verkäufe online ermöglichst, solltest Du die Pflicht prüfen.

Was passiert, wenn Besucher:innen eine Barriere melden?

Plane den Ablauf vorher: Wer liest die Meldungen, wer bewertet sie und bis wann gibt es eine Antwort? Gute Praxis ist, jede Meldung zu bestätigen, das Problem zu reproduzieren und es entweder zu beheben oder in der Liste der bekannten Einschränkungen zu ergänzen. Bei Barrieren, die sich nicht schnell lösen lassen, hilft eine Alternative, etwa die Information per E-Mail oder Telefon. So zeigst Du, dass die Erklärung gelebt wird und nicht nur auf dem Papier steht.

Ist die Erklärung eine einmalige Aufgabe?

Nein. Jede neue Funktion, jedes Plugin-Update und jeder neue Inhaltstyp kann Barrieren einführen. Deshalb lohnt es sich, Barrierefreiheit in den normalen Pflegeprozess aufzunehmen und die Erklärung bei Änderungen mitzuprüfen.

Fazit

Die Barrierefreiheitserklärung ist kurz, aber sie steht und fällt mit einer ehrlichen Prüfung dahinter. Wenn Du wissen möchtest, wo Deine Website steht, schau auf unsere Seite zur barrierefreien Website oder sieh Dir an, wie wir bei der DSGVO-Optimierung vorgehen. Für Pflege nach dem Umbau ist unsere Website-Wartung da. Melde Dich gern für ein unverbindliches Erstgespräch über /kontakt/.

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